Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bei Kindern und Jugendlichen Zahn-
und Kieferfehlstellungen, die einen gewissen Schweregrad erreichen. Seit neuestem
ist es dem Versicherten erlaubt, Wunschleistungen zu wählen, ohne den Anspruch
auf die Kassenleistung zu verlieren.
Bei den privaten Krankenkassen hängt die Erstattung von den individuellen
Verträgen zwischen Versicherten und privater Krankenkasse ab.
Die meisten privaten Kassen bezahlen die modernste Kieferorthopädie unabhängig
vom Alter, da sie nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden sind.
Wir empfehlen dennoch allen Versicherten, vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag
bei der Kasse einzureichen, um die Zahlungsbereitschaft der Krankenkasse schon vor
der Behandlung zu klären. Gerne sind wir Ihnen auch mit Rat und Tat behilflich,
falls es Probleme mit den Erstattern gibt.