Prinzipiell sind kieferorthopädische Maßnahmen in jedem Alter möglich.
Dennoch unterscheidet man zwischen einer Frühbehandlung bei Kindern und Jugendlichen und einer Erwachsenenbehandlung:
Frühbehandlung bei Kindern/Jugendlichen
Ein rechtzeitiges Erkennen von Fehlentwicklungen der Kiefer und/oder der umgebenden
Weichteile ist Vorausseztung für eine Verhütung einer weiteren
Verschlechterung des Kausystems.
Ein frühzeitiges Eingreifen dient dazu, schlechte Angewohnheiten (sog. "Habits")
wie Daumenlutschen, Mundatmung, Zungenfehlfunktionen zu korrigieren und das Wachstum in die
richtigen Bahnen zu lenken.
Bei starkem Platzmangel können frühe kieferorthopädische
Maßnahmen den Zähnen ermöglichen, überhaupt erst durchbrechen zu können.
Eine Erstuntersuchung sollte bereits im Alter von sechs bis sieben Jahren erfolgen. Eine Hauptbehandlung
erfolgt in der Regel im Alter von zwölf bis vierzehn Jahren.
Erwachsenenbehandlung
Aufgrund der zunehmenden Nachfrage von Seiten erwachsener Patienten und neuer Techniken
nimmt die Erwachsenenbehandlung einen immer größer werdenden
Raum in der Kieferorthopädie ein. Unsere Praxis zielt unter intensiver Zusammenarbeit
mit den Hauszahnärzten auf folgende Schwerpunkte ab: